Hinweise zu den Abschlussprüfungen
Verpflichtende Prüfungen
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung teil.
Bei den schriftlichen Prüfungen handelt es sich um folgende Unterrichtsfächer:
- Deutsch
- Mathematik
- erste Fremdsprache
Bei der mündlichen Prüfung handelt es sich um eine spätestens in der Jahrgangsstufe 7 begonnene Fremdsprache, dabei kann es sich um die erste oder zweite Fremdsprache handeln.
Freiwillige Zusatzprüfungen
Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler freiwillig eine zusätzliche mündliche Prüfung in einem Fach der Jahrgangsstufe 10 ablegen, außer in der bereits mündlich geprüften Fremdsprache.
Zusätzlich können sie die Teilnahme an zwei weiteren mündlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik beantragen, wenn dadurch ein höherer Schulabschluss erreicht werden kann.
Die Entscheidung darüber trifft der Prüfungsausschuss.